Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma atsoft GmbH (nachfolgend "atsoft") gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen von atsoft. Als Kunde wird jede juristische und natürliche Person bezeichnet, welche mit atsoft geschäftliche Beziehungen pflegt.


1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für sämtliche von atsoft erstellten Angebote, erbrachten Dienstleistungen sowie geleisteten Lieferungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Leistungen kostenpflichtig oder ausnahmsweise kostenfrei erbracht werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, atsoft hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB sind integraler Bestandteil des Auftrages und der Kunde erkennt diese mit Auftragserteilung uneingeschränkt für aktuelle und zukünftige Aufträge an. Sofern die vorliegenden Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff. OR) gemäss Schweizerischem Recht.


2. Leistungen der atsoft GmbH

atsoft erbringt professionelle und sorgfältige Dienstleistungen gemäss diesen AGB sowie allfällig zusätzlich vereinbarten Vertragsbestimmungen. atsoft ist bestrebt, ihre Kunden jederzeit nach dem aktuellsten Stand der Technik zu beraten und zu bedienen. atsoft ist unabhängig und geht keine Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, die dazu führen könnten, dass ihre Kunden einseitig beraten würden. atsoft erbringt ICT-Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Projekte, Softwareentwicklung, Systemadministration, Hardwarebeschaffung, Dokumentation, Benutzerschulung und -unterstützung, sowie Materialbeschaffung und Handel. All diese Dienstleistungen zzgl. Fahrtspesen werden dem Kunden im Stundenansatz verrechnet, unabhängig davon, wo und in welcher Form sie erbracht werden. Die aktuellen Stundenansätze (inkl. Sonderstundensätze für allfällige Dienstleistungen ausserhalb der normalen Geschäftszeiten) können bei atsoft jederzeit mündlich oder schriftlich erfragt werden.


3. Beratung, Projektarbeit

Für Beratungs- und Projektarbeiten muss ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und atsoft erarbeitet und unterzeichnet werden. Auf Basis einer Anforderungsspezifikation ("Definition der erbrachten Leistung") erstellt atsoft ein entsprechendes Dokument für den Kunden. Für kleinere Anfragen von geringem Aufwand verrechnet atsoft dem Kunden keine Aufwendungen; grössere Aufwendungen zur korrekten Einschätzung komplexerer Anfragen, insbesondere für die Erarbeitung der besagten Anforderungsspezifikation, werden dem Kunden aber in Rechnung gestellt, auch unabhängig davon, ob der eigentliche Beratungs- oder Projekt-Auftrag durch den Kunden erteilt wird. atsoft informiert gegebenenfalls den Kunden vorgängig über die zur Erarbeitung dieser Spezifikaton notwendigen Aufwendungen.


4. Softwareentwicklung, Systemadministration

Für Softwareentwicklungs- und Systemadministrationsarbeiten muss ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und atsoft erarbeitet und unterzeichnet werden. Die Stundensätze richten sich dabei nach Art und Umfang der erbrachten Leistung. atsoft gewährt dem Kunden aber auch pauschale Verrechnungen, sofern die Tätigkeiten in einem vorgängig bekannten Umfang erbracht werden können.


5. Sonstige Dienstleistungen, Materialbeschaffung und Handel

Der Kunde ermächtigt atsoft, die notwendigen ICT-Produkte zur Erfüllung des Auftrages bei Zwischenhändlern für ihn zu erwerben. Die Lieferung von Produkten direkt an die Adresse des Kunden (sei es direkt ab Zwischenhändler oder von atsoft) erfolgt zu Lasten des Kunden per Paketpost, Spedition oder im Zuge von grösseren Auslieferungen oder bei besonders heiklen Produkten mit eigenen Fahrzeugen von atsoft. Lieferfristen und Preise für Produkte gibt atsoft basierend auf den Angaben seiner Zwischenhändler an. Alle Angaben zu Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Produktpreise sind Richtpreise und unterliegen den Tagesschwankungen der entsprechenden Bezugsquellen.


6. Gültigkeit von Angeboten

Angebote von atsoft unterstehen ohne anderslautenden Vermerk einer Annahmefrist von 15 Tagen. Ausgenommen sind Materialpreise, welche den Tagesschwankungen der entsprechenden Bezugsquellen unterliegen. Angaben zu Produkten (z.B. Masse, Gewichte, technische Spezifikationen) auf Angeboten von atsoft werden sorgfältig geprüft, sind jedoch nicht als Zusicherung von Eigenschaften zu verstehen. Irrtümer in diesen Angaben bleiben vorbehalten.


7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

7.1 Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für Produkte im Voraus per Akontozahlung oder sofort in bar, bzw. per Debitkarte zu erstatten. Bei Stammkunden oder geringen Beträgen kann atsoft Material auch erst nach Auslieferung des Materials in Rechnung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, die durch atsoft erbrachten Dienstleistungen sowie nicht im Voraus bezahlte Produkte innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu begleichen. Bei grösseren oder längerfristigen Aufträgen behält sich atsoft das Recht vor, Anteile des Rechnungsbetrages im Voraus oder nach Abschluss eines Teils des Auftrages per Akontorechnung einzufordern. Dies betrifft insbesondere Projektaufträge (Drittelung "Erteilung, Übergabe, Abnahme") sowie längerfristige Aufträge (monatliche Verrechnung).

7.2 Zahlungsverzug

Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, so behält sich atsoft vor, den Kunden zukünftig nur noch gegen Vorauszahlung oder gar nicht mehr zu bedienen. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist ganz oder teilweise nicht nach, behält sich atsoft das Recht vor, jegliche weitere Dienstleistung sofort und ohne Vorankündigung auszusetzen. Ebenso behält sich atsoft das Recht vor, ab dem 16. Tag des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5% auf dem Rechnungsbetrag zu erheben sowie die Begleichung allfälliger weiterer Ausstände sofort einfordern.

7.3. Nicht-Einhaltung von vertraglichen Verpflichtungen und mangelnde Kreditwürdigkeit

Sämtliche ausstehenden Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn atsoft Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, wie z.B. Zahlungseinstellung oder Anhängigkeit eines Konkursverfahrens. In diesen Fällen behält sich atsoft zudem das Recht vor, noch ausstehende Lieferungen und Dienstleistungen auszusetzen oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.


8. Vertraulichkeit und Datenschutz

atsoft behandelt alle Kundendaten vertraulich und gibt deren Adressdaten höchstens dann an beteiligte Dritte weiter, wenn es zur Auftragsabwicklung zwingend nötig oder vorteilhaft ist (z.B. Garantiebestimmungen eines Händlers). Ohne gegenteilige Willensäusserung des Kunden speichert atsoft Daten zu dessen ICT-Infrastruktur und zu dessen Benutzerkonten (z.B. Email, Betriebssystem, Internet-Zugang oder Kundenkonto bei Hersteller). Diese Daten sind für atsoft wichtig und in vielen Fällen sogar zwingend nötig, um die gewünschten Dienstleistungen für den Kunden erbringen zu können. atsoft stellt dem Kunden diese Daten im Verlustfall zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich atsoft, diese Daten sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren.


9. Datensicherheit

atsoft berät und unterstützt den Kunden professionell und in jeder gewünschten Weise, um die Sicherheit seiner gespeicherten Daten zu gewährleisten und zu verbessern. Die Verantwortung für die Sicherheit der Nutzdaten liegt jedoch beim Kunden.


10. Urheberrechte und Lizenzbedingungen

atsoft unterstützt und berät den Kunden auf Wunsch in den Bereichen "Einhaltung von Urheberrechten" und "Einhaltung von Lizenzbedingungen". atsoft verfügt zwar über langjährige, praktische Erfahrung in diesen Bereichen, kann jedoch keine rechtlich verbindlichen Auskünfte erteilen. Die Verantwortung zur Einhaltung von Urheberrechten und Lizenzbedingungen obliegt dem Kunden.


11. Gewährleistung und Garantie

11.1. Gewährleistung auf Software von atsoft

atsoft leistet für von ihr erstellte Softwareprodukte die im Rahmen des ausgearbeiteten Vertrages definierte Gewährleistung. Diese beinhaltet normalerweise die kostenlose Behebung von einfachen Softwarefehlern im Rahmen der in der Spezifikation definierten Funktionalität, bei Vorliegen einer entsprechenden Meldung des Kunden an atsoft, innerhalb von 6 Monaten nach der Abnahme durch den Kunden. Später gemachte Meldungen oder bei Vorliegen eines beim Kunden veränderten Zustandes der Systemumgebung seit der Abnahme des Produktes (jegliche gemachten Änderungen von Software-Komponenten, welche einen Einfluss auf die vormals korrekte Funktionalität des Systemes haben und darum nicht in der Verantwortung von atsoft liegen), entheben atsoft von dieser Gewährleistung. Diese Gewährleistung kann aber abweichend definiert sein; gültig ist einzig die in einem konkret ausgehandelten Vertrag definierte Gewährleistung und Garantiedauer. Die Nachweispflicht liegt dabei beim Kunden und ist gegebenenfalls, insbesondere bei Vorliegen eines nicht klar bestimmbaren Sachverhaltes, auf seine Kosten zu erbringen. Die Behebung von Softwarefehlern, die durch fehlerhafte Hardware, nicht korrekt funktionierende Software anderer Hersteller (Softwarekonflikte, Umgebungsänderungen, u.ä.), Eingriffe Dritter oder Fehlmanipulation des Kunden entstehen, erfolgen nicht auf Garantie.

11.2. Gewährleistung auf sonstige Software und virtuelle Produkte anderer Hersteller

atsoft leistet für Software und virtuelle Produkte anderer Hersteller (z.B. Abonnemente für Online-Dienste oder Sicherheitszertifikate) und Software (z.B. Betriebssysteme oder Antivirus Software) keine Gewährleistung. Für diese Art von Produkten liegt die Gewährleistung bei den jeweiligen Anbietern, bzw. deren Herstellern.

11.3. Gewährleistung auf physische Produkte

atsoft leistet auf physische Produkte (z.B. Hardware oder Verbrauchsmaterial), welche von atsoft als Händler an den Kunden verkauft wurden, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Verbleiben die Produkte über längere Zeit bei atsoft, damit atsoft an oder mit diesen Geräten Dienstleistungen zu Gunsten des Kunden erbringen kann (z.B. ein Server, auf dem aufwändige Softwareinstallationen ausgeführt werden, oder eine Multimediastation, welche auf die Wünsche des Kunden abgestimmt wird) so beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Eintreffen der Produkte bei atsoft. Befolgt der Kunde die Betriebs-oder Wartungsanweisungen zu gelieferten Produkten nicht, nimmt er Änderungen am Produkt vor, wechselt Teile daran aus oder verwendet Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, sofern ein Mangel am Produkt darauf zurückzuführen ist. Die Gewährleistung entfällt auch, sofern ein Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, auf Fremdeingriff oder das Öffnen von Produkten zurückzuführen ist. Zudem lösen unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Produkte keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Gewährleistung bei normaler Abnutzung und auf Verschleissteile ist ausgeschlossen. Verlangt ein Zwischenhändler oder Hersteller für die Wahrnehmung einer Gewährleistung einen Nachweis, dass tatsächlich ein Mangel am physischen Produkt vorliegt und nicht eine andere Ursache für den Mangel oder das Problem mit dem Produkt verantwortlich ist (z.B. wenn nebst einem Hardwaredefekt auch ein Softwareproblem als Ursache in Frage kommt), ist dieser Nachweis grundsätzlich vom Kunden zu erbringen. Wünscht der Kunde, dass atsoft versucht, diesen Nachweis für ihn zu erbringen, stellt atsoft dem Kunden den anfallenden Aufwand als Dienstleistung in Rechnung.

11.4. Garantiebestimmungen für Dienstleistungen

Dienstleistungen, die nachweislich durch atsoft unvollständig oder fehlerhaft ausgeführt wurden und welche atsoft innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung bekannt gemacht wurden, werden auf Garantie nachgebessert. Die Nachweispflicht liegt dabei beim Kunden. Die Behebung von Problemen und Schäden jeglicher Art, die durch fehlerhafte Hardware, nicht korrekt funktionierende Software (Software konflikte, Programmfehler, u.ä.), Eingriffe Dritter oder Fehlmanipulation des Kunden entstehen, erfolgt nicht auf Garantie.


12. Umtausch, Rückgabe von Material

Umtausch oder Rückgabe von Produkten, die bei atsoft gekauft wurden, ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen zu Gunsten des Kunden kann atsoft dann machen, wenn ihre Zwischenhändler für bestimmte Produkte ihrerseits entsprechende Rückgabe-oder Umtauschkonditionen anbieten. Umtriebe, die atsoft dabei entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Generell ausgenommen von diesen Einschränkungen ist einzig der Umtausch als eine mögliche Form, in welcher atsoft der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachkommt.


13. Haftung

atsoft verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss diesen AGB und allfälligen weiteren Vertragsbestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen atsoft, als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Probleme und Schäden jeglicher Art, die durch fehlerhafte Hardware, nicht korrekt funktionierende Software (Softwarekonflikte, Programmfehler, u.ä.), den Einsatz gelieferter Produkte, Eingriffe Dritter oder Fehlmanipulation des Kunden entstehen.


14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

atsoft behält sich das Recht vor, seine AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB haben auf bereits laufende Aufträge keinen Einfluss. Massgebliche Änderungen der AGB werden dem Kunden vor Beginn eines neuen Auftrages zur Kenntnis gebracht.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.


16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit atsoft ist (unter Vorbehalt abweichender, zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts), der Hauptsitz der atsoft GmbH in CH-4800 Zofingen. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht.





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